Gemeindeimmobiliensteuer GIS

1) für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab dem Jahr 2023 den ordentlichen Steuersatz in der Höhe von...

Veröffentlichungsdatum:

01.04.2023

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1) für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

ab dem Jahr 2023 den ordentlichen Steuersatz

in der Höhe von 0,76 % festzulegen;


2) ab dem Jahr 2023 folgende Steuererleichterungen

in Bezug auf die GIS-Steuer festzulegen:

a)  für die Hauptwohnung samt Zubehör gemäß

Art. 10, Absatz 3 des LG vom 23.04.2014 Nr. 3 igF:

Steuersatz: 0,4 %

Freibetrag: 744,44 €;


 Für weitere Informationen wenden Sie sich an das GIS-Amt.


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Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024, 08:34 Uhr

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